„Besonders erfreulich ist die Neuerung der Förderungsrichtlinien dahingehend, dass ab Jahresbeginn 2023, mit Inkrafttreten des Kärntner Bildungsbaufondsgesetzes, die Bereitstellung und Sanierung von Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen gemäß Kärntner Kinderbildungs- und -abetreuungsgesetz förderfähig ist. Darüber hinaus sind mögliche Zuwendungen und Förderungen von dritter Seite zulässig und führen nur dann zu einer Reduzierung der Kärntner Bildungsbaufondsförderung, wenn sie die Gesamtkosten übersteigen würden. Das ist ein weiterer Meilenstein Kärntens auf dem Weg zur kinderfreundlichsten Region Europas und eine wichtige Investition in unsere und vor allem in eine enkelfitte Zukunft unsere Kinder“,
„Durch die Reform in einen Bildungsbaufonds kann nun auch in die Errichtung und Sanierung von Kindergärten und Kindertagesstätten investiert werden“,
„Damit schaffen wir deutliche Verbesserungen für die Kinder, für die Familien und die Pädagoginnen und Pädagogen. Und, wir ermöglichen so eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und sorgen damit dafür, dass Frauen unabhängiger und freier in ihren Karriereentscheidungen werden“,
„Investitionen in Bildungseinrichtungen rechnen sich doppelt und dreifach: wir schaffen gute Betreuungs- und Lernumgebungen für unsere Kinder, kurbeln die regionale Bauwirtschaft an und sichern so Arbeitsplätze“,
„Nicht zuletzt aufgrund des erweiterten Förderbereiches sind in der Gemeindeabteilung bereits viele Projektanträge aus ganz Kärnten eingelangt, die momentan geprüft werden“,